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   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1997 - 22 A 5669/96   

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https://dejure.org/1997,10369
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1997 - 22 A 5669/96 (https://dejure.org/1997,10369)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.10.1997 - 22 A 5669/96 (https://dejure.org/1997,10369)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 22 A 5669/96 (https://dejure.org/1997,10369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Grundstücksbesitzers auf Befreiung von dem Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Schmutzwasserentsorgung für ihr Grundstück; Wirksamkeit einer kommunalen Entwässerungssatzung (EWS) bzgl. der Regelung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 9 K 2964/95
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1997 - 22 A 5669/96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1996 - 22 A 4244/95

    Anspruch auf Befreiung von einer Rechtspflicht; Kanal; Entwässerungssatzung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1997 - 22 A 5669/96
    Hiervon könnte nur ausgegangen werden, wenn der Zwang zum Anschluß enteignend wirkte oder der Klägerin dadurch auch unter Berücksichtigung der von der Satzung und vom Gesetzgeber des Landeswassergesetzes vorgegebenen Zwecke ein Nachteil drohte, der zu diesen außer Verhältnis stünde, Vgl. OVG NW, Beschluß vom 12. Februar 1996 - 22 A 4244/95 - , NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2003 - 15 A 1738/03

    Anschlusskosten von 25.000 Euro

    Denn dem Gesichtspunkt, dass ein Anschlusszwang rechtswidrig sein kann, weil er Unverhältnismäßiges verlangt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8.10.1997 - 22 A 5669/96 -, S. 4 des amtl.
  • VG Düsseldorf, 22.10.2013 - 5 K 5367/13

    Genehmigungspflicht des Anschlusses der Abwässer an das öffentliche Kanalnetz im

    vgl. in diesem Sinne: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 22 A 5669/96 -, veröffentlicht u.a. in juris, s. dort insbesondere Rdnr.3.
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